Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltec Ingenieurbüro für Elektrosicherheit

§ 1 Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Geltec Ingenieurbüro für Elektrosicherheit (nachfolgend Geltec genannt) und seinen Auftraggebern in Ergänzung zu den individuell vereinbarten Angebots- und Lieferbeschreibungen. Abweichende Bestimmungen sind nur dann gültig, wenn sie von Geltec ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden. Geltec erbringt Leistungen im Rahmen von Seminaren, Trainings, Workshops, Gutachten, Elektrosicherheits- und Unternehmensberatungsprojekten auf Basis der vom Auftraggeber genannten Informationen und Vorgaben. Des Weiteren erfolgen der Verkauf von Fachliteratur in Buch- oder in elektronischer Form sowie der Verkauf elektrotechnischer Produkte.

§ 2 Vertragsabschluss
Im Falle eines Geschäftskontakts werden die von Geltec mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen in einem bestätigten Angebot schriftlich niedergelegt oder der Produktlieferumfang und die Produktbeschaffenheit schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien finden allein dann Geltung, wenn sie schriftlich von Geltec bestätigt werden. Im Rahmen der Trainings- und Beratungsprojekte vereinbaren die Parteien einzelvertraglich in einem bestätigten Angebot die Details im Hinblick auf Umfang, Trainings- oder Beratungsziele, Zeitraum, eingesetzte Methoden, Konzepte, Analyse-, Prüf- und Messtechnik, zur Verfügung stehende Ressourcen und andere Bedingungen, die relevant sind.

§ 3 Eigentum, Urheber- und sonstige Rechte
An den in Verbindung mit Gutachten, Elektrosicherheits- und Unternehmensberatungsprojekten stehenden Leistungen, Vorgehensweisen, Methoden, Konzepten und Erläuterungen behalten wir uns das Eigentum, Urheber- und sonstige Rechte vor. Die im Rahmen des Auftrages erstellten Beratungskonzepte, -ergebnisse oder Gutachten mit allen Erläuterungen, Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den diese vereinbarungsgemäß bestimmt sind.
Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte, eine andere Art der Verwendung oder eine Kontext- oder Textänderung bzw. -kürzung ist nur mit schriftlicher Einwilligung von Geltec  gestattet. Eine Veröffentlichung der gefertigten Beratungskonzepte, -methoden, -ergebnisse oder Gutachten mit allen Erläuterungen, Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten ist nur mit schriftlicher Einwilligung von Geltec gestattet. Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Verwendungszwecks gestattet.

§ 4 Honorare, Preise, Nebenkosten und Zahlung
Geltec vereinbart mit dem Auftraggeber ein nach Aufwand und Komplexität der jeweiligen Aufgabe bemessenes Honorar. Als Arbeits- beziehungsweise Leistungszeit gilt die Zeit vor Ort, im Büro oder im Labor, die für die Abwicklung und Vor- bzw. Nachbereitung eines Auftrages benötigt wird sowie die Reisezeit. Sollte der Auftraggeber über das ursprüngliche Angebot hinaus Leistungen in Auftrag geben, so ist jeweils eine gesonderte Honorarvereinbarung zu schließen. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und wird wie in der jeweiligen Angebots- bzw. Projektvereinbarung beschrieben in Rechnung gestellt und sofort fällig. Geltec ist berechtigt, Abschlagszahlungen in angemessener Höhe nach Projektfortschritt zu verlangen. Sämtliche vorab vereinbarten erforderlichen Kosten, insbesondere Reise-, Kommunikations- und Medienkosten werden dem Auftraggeber zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Die Abrechnung von PKW-Kilometern erfolgt im Rahmen der jeweils gültigen steuerrechtlichen Bestimmungen.
Vorrechnungen von Sublieferanten erhalten 10 % Bearbeitungs- und Vorfinanzierungsaufschlag.
Für Produkte, wie Fachliteratur und elektrotechnische Produkte, gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung und Versand, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Wir behalten uns das Eigentum sämtlicher gegen den Besteller aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Ansprüche bis zur vollständigen Zahlung vor. Sollte die Zahlung in Verzug geraten, so werden ab dem 30. Tag nach Eintritt der Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem Basiszins des Nettorechnungsbetrages berechnet.

§ 5 Kündigung
Auftraggeber und Geltec können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Wichtige Gründe, die den Auftraggeber zur Kündigung berechtigen, sind ein Verstoß gegen die Pflichten zur fachlich fundierten Durchführung von Seminar-, Trainings- und Workshops oder von Elektrosicherheits- und Unternehmensberatungsprojekten oder ein Verstoß gegen die Pflichten zur sachkundigen, objektiven und unabhängigen Erstellung von Gutachten.
Wichtige Gründe, die Geltec zur Kündigung berechtigen, sind die Verweigerung der notwendigen Mitwirkung des Auftraggebers oder wenn der Auftraggeber in Schuldnerverzug oder Vermögensverfall gerät. Im Übrigen ist eine Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Geltec steht in allen anderen Fällen das vertraglich vereinbarte Honorar zu, abzüglich dem, was Geltec in Folge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart bleibt.

§ 6 Haftung
Die Haftung von Geltec und seiner Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 7 Gewährleistung
Geltec gewährleistet sachgerechtes und methodisches Vorgehen und die Auswahl eines kompetenten Berater- und Trainerteams bei der Durchführung ihrer Leistungen und  Projekte. Eine Gewährleistung dafür, dass die vom Auftraggeber in das Gutachten oder das Beratungs- oder Trainingsprojekt gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielt werden, wird jedoch nicht übernommen. Gutachten werden objektiv und unparteiisch unter Anwendung der Sachkunde erstellt. Bei gelieferten Produkten, wie Fachliteratur oder elektronischen Produkten sind Mängel unverzüglich geltend zu machen, andernfalls gelten die gelieferten Produkte als genehmigt. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Leistungserbringung bzw. erfolgter Ablieferung.

§ 8 Datenschutz
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten von Geltec elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Ausdrücklich davon ausgeschlossen ist die Weitergabe an ein von Geltec zur Vertragsabwicklung und Abrechnung beauftragtes Dienstleistungsunternehmen sowie an ausdrücklich benannte Kooperationspartner. Grundsätzlich versichern Auftraggeber und Geltec die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz gemäß DSGVO.

§ 9 Vertraulichkeit
Geltec verpfichtet sich, sämtliche ihm während der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und seinen verbundenen Unternehmen bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Informationen nicht an Dritte weitergeben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.     

§ 10 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Geltec in D-45525 Hattingen.

§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder lückenhaft sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck kommenden Vertragswillen am nächsten kommt.


Stand: August 2021

nach oben