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Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) für Windenergieanlagen
- zum Betreten abgeschlossener elektrischer Betriebsstätten
- Unterweisungspflicht gemäß ArbSchG, BetrSichV und BGV A1
- Fachkundenachweis gemäß BGI 657, BGV A3 und VDE 0105-100
- inkl. Prüfung (optional)
Zum Thema
Die Gefährdungen durch die elektrischen Anlagen in Betriebsräumen von Windenergieanlagen (WEA) sind abhängig vom Grad des Berührungs- und Lichtbogenschutzes sowie der Bedienungssicherheit. Daher sind nach BGI 657 sowohl die gesamte WEA als auch die zugehörigen Nebengebäude mit den enthaltenen elektrischen Anlagen als abgeschlossene elektrische Betriebsstätten zu betreiben. Eine besondere Gefährdung geht von Mittelspannungsanlagen, Transformatoren und Niederspannungsverteileranlagen aus.
Die Zugangsberechtigung darf nur solchen Elektrofachkräften (EFK) oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EUP) erteilt werden, denen spezielle Fachkenntnisse vermittelt wurden.
Nach ArbSchG, BetrSichV und BGV A1 hat jeder Unternehmer die Verpflichtung zur Unterweisung seiner Mitarbeiter in den Gefahren ihrer Tätigkeiten und den Maßnahmen zur Gefahrenabwendung. Die Unternehmerverantwortung erstreckt sich insbesondere auf das Unterweisen und Unterrichten elektrotechnischer Laien, damit sie den Status einer elektrotechnisch unterwiesener Personen erhalten.
Ohne diese Unterweisung sind Industriemechaniker, Schlosser, Servicetechniker und Wartungspersonal, die keine elektrotechnische Vorbildung haben im Rahmen von Errichtung, Montage, Demontage, Betrieb, Wartung und Instandhaltung elektrischer Komponenten und Betriebsmittel in Windenergieanlagen als elektrotechnische Laien anzusehen. Diese neigen schnell dazu auch kleinere elektrotechnische Aufgaben auszuführen.
Neben der rechtlichen Seite besteht für den Unternehmer angesichts des zunehmend stärker werdenden Kostendrucks ein wirtschaftliches Interesse an der Zusatzqualifikation seines Mitarbeiters zur "Elektrotechnisch unterwiesenen Person". So unterwiesene Betriebsangehörige lassen sich fachübergreifend in und an der Windenergieanlage einsetzen und können "unter Leitung und Aufsicht" einer Elektrofachkraft die ihnen übertragenen Aufgaben übernehmen, die z.B. bisher nur vom Elektriker ausgeführt werden durften. Diese Aufgaben können u.a. sein:
- Betreten der WEA als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte
- Feststellen der Spannungsfreiheit
- Reinigen elektrischer Anlagen u. (abgeschlossener) elektrischer Betriebsstätten
- Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden aktiven Teilen
- Betätigen von Stellgliedern und Schutzeinrichtungen
- Entsperren von Relais
- Justieren (Nachjustieren) von Einstell- und Auslöseorganen
- Auswechseln von Steckeinheiten, Schraubsicherungen und Anzeigelampen
- Rückstellen von Öffnungssperren, Meldern und Isolationsüberwachungsgeräten
Der Lehrgang zeigt auf, wie dies unter Einhaltung der Sicherheitsregeln fachgerecht durchgeführt wird und versteht sich daher als themenübergreifender Fachkundenachweis. Hierbei werden die Schwerpunkte auf typische Tätigkeitsfelder bei Windenergieanlagen gelegt.
Zielgruppe
- Ehemalige Elektrofachkräfte, die langjährig nicht mehr im erlernten Beruf tätig waren
- EUPs, die bereits kleinere elektrotechnische Arbeiten durchführen,
- Servicetechniker, Fernmeldehandwerker, Schlosser, Monteure, Mechaniker, Installateure, Instandhalter, Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte, die im Bereich Elektrotechnik ihr Wissen auf den aktuellen Stand bringen wollen und das Ausbildungsziel „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ gemäß BGV A3 anstreben.
Fachliche Leitung
Dipl.-Ing. Georg Jaanineh
GELTEC - Gesellschaft für Entwicklung von Labor- und Industrietechnik,
DE - 45527 Hattingen
Inhalt
Gesetze und Vorschriften
- Rechtsgrundlagen und Verantwortung
- BGI 657 "Windenergieanlagen" mit Schwerpunkt der elektrischen Gefährdung
- BGV A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
- Elektrotechnische Regeln, ausgewählte VDE-Bestimmungen
- Tätigkeiten der "elektrotechnisch unterwiesenen Person" in Abgrenzung zur "Elektrofachkraft" und zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"
- Bestellvorgang zur "Elektrotechnisch unterwiesenen Person"
Elektrotechnisches Basiswissen
- Ladung und Strom, Stromdichte, Potential und Spannung
- Elektrischer Widerstand und Leitwert, Spezifischer Materialwiderstand, Widerstand eines Leiters
- Ohmsches Gesetz
- Einfacher Stromkreis, Einfache Widerstandsschaltungen
- Leistung und Arbeit
- Wechselstrom, Drehstrom (Dreiphasenwechselstrom), Netzsysteme (Netzformen)
Messen und Prüfen
- Richtiges Messen von Strom, Spannung, Widerstand, Isolation, Durchgang
- Richtiger Umgang mit dem Multimeter, dem Spannungsprüfer und der Stromzange
Gefahren der Elektrizität
- Wirkung des elektrischen Stroms auf den Menschen
- Körperstrom und Berührungsspannung
- Unfälle durch den elektrischen Strom
Schutzziele, Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen
- Die lebenswichtigen "5 Sicherheitsregeln"
- Schutzziele, Schutzstrukturen
- Einteilung der Schutzmaßnahmen, Schutzklassen
- Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag
- Schutz gegen direktes Berühren (Basisschutz)
- Schutz bei indirektem Berühren (Fehlerschutz)
- Schutz bei direktem Berühren (zusätzlicher Schutz)
- Schutzeinrichtungen (Schutzorgane)
Die Windenergieanlage als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte
- Definition
- Verhaltensregeln für die EUP in der Windenergieanlage in Bezug auf elektrische Gefährdungen
- Erkennen und Vermeiden elektrischer Gefährdungen
- Sicherheitsgerechtes Verhalten
Abschlussprüfung (Teil 2)
- Verständnis und Sicherheitsbewußtsein
Teilnahmebescheinigung / Zertifikat
Teil 1
Das Seminar schließt ohne Prüfung mit einer Teilnahmebescheinigung ab. Der Unternehmer prüft den Teilnehmer selbst und bestellt ihn gegebenenfalls zur EUP für WEA.
Teil 2 (optional)
Der Lehrgang schließt nach einer Wiederholung mit einer theoretischen Prüfung ab. Nach erfolgreichem Abschluß der Prüfung erhält der Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat, das der Unternehmer als Bestandteil seiner Bestellung zur EUP für WEA verwenden kann.
Dauer der Veranstaltung
Teil 1: zwei Tage (ca. 16 UE)
Teil 2: ein Tag (ca. 8 UE)
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