Die VEFK ist eine „Person, die als Elektrofachkraft Fachverantwortung trägt und darüber hinaus mit der Wahrnehmung von Unternehmerpflichten hinsichtlich der elektrotechnischen Anforderungen beauftragt ist“.
Das Wörtchen „Unternehmerpflichten“ zeigt die Bedeutung viel besser. Sie werden noch zusätzlich in der Anmerkung wie folgt erläutert:
„Unternehmerpflichten sind z. B. Organisations-, Fürsorge-, Auswahl- und Kontrollpflicht.“
Jetzt frage ich in die Runde, wer kann diese Aufgaben wahrnehmen, wenn nicht eine besonders qualifizierte Führungskraft, die zugleich Elektrofachkraft ist?
Hier ist mein Ansatzpunkt, den ich schon seit Jahren in meiner Beratungsleistung mit meiner Mannschaft bei den Unternehmenslenkern und Managern herausarbeite:
Die VEFK ist eine technische Führungskraft mit Kompetenzen. Sie muss auch so behandelt werden!
Wenn ich mir dagegen die sog. „Bestellurkunden“ ansehe, dann stelle ich in den allermeiststen Fällen fest, dass „Befugnisse“ so gut wie nie delegiert worden sind, sondern lediglich Aufgaben bzw. Verantwortungsbereiche.
So funktioniert das aber nicht. Damit sind diese Bestellurkunden juristisch unwirksam und die VEFK handlungsunfähig und damit auch keine Entlastung für das Management bzw. den Unternehmer.
Hierin sehe ich einen der Hauptmängel, was wieder mit dem falschen Rollenverständnis der VEFK zu tun hat.
Nicht ohne Grund steht richtigerweise im Vorwort der aktuellen Norm: „Die Beauftragung einer Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) ist somit keine allgemeingültige Verpflichtung, sondern eine Option". Ich würde noch hinzufügen wollen, „juristisch wirksame Beauftragung“.
Wird diese Option aber nicht genutzt, so bleibt die vollumfängliche Verantwortung bei der Geschäftsführung (Leitung). Sie muss dann im Zweifel nachweisen, dass sie diese anders wahrgenommen hat. Aber "wie?" frage ich da, wenn die disziplinarischen Vorgesetzten keine Elektrofachkräfte sind?