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Silberrücken der Elektrosicherheit - Teil 2

# 2  /  07.10.2021

Mein Post vom 27.08.2021 „Silberrücken der Elektrosicherheit“ hat offensichtlich eine starke positive Resonanz hervorgerufen. Für den großen Zuspruch innerhalb und außerhalb der sozialen Netzwerke möchte ich mich bei allen Lesern bedanken.

Korrekterweise wurde ich darauf hingewiesen, dass der Begriff „Silberrücken“ im Zusammenhang mit der Verantwortlichen Elektrofachkraft erstmalig bereits 2007 durch meinen sehr geschätzten Fachkollegen Ralf Ensmann verwendet wurde. Das möchte ich an dieser Stelle noch nachtragen.

Was aber zeigt das? Wenn zwei Branchenkenner, wenn auch zeitlich unterschiedlich, aber unabhängig voneinander, in der Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) den "Silberrücken der Elektrosicherheit" bzw. der Elektrofachkräfte sehen, dann passt das Gleichnis offensichtlich sehr gut.

Ein Grund mehr, dieses Gleichnis in den Vordergrund zu stellen und gemeinsam zu „prägen“. Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass die Rolle der Verantwortlichen Elektrofachkraft im Unternehmen richtig wahrgenommen wird.

Sie ist nicht lediglich "der Berater". Dann würde man sie nämlich mit "BEFK" abkürzen, als Beratende Elektrofachkraft. Vielmehr ist sie die  oberste elektrotechnische Verantwortliche im unternehmerischen Sinne in Bezug auf die Elektrosicherheit.

Die neue DIN VDE 1000-10 und die Rolle der VEFK

Im Juni diesen Jahres ist die neue DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Elektrobereich tätigen Personen“ in Kraft getreten und veröffentlicht worden.

Ihr Anwendungsbereich ist ausgerichtet auf die Anforderungen an die fachliche Qualifikation der im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen, und zwar deshalb, weil diese Personen Tätigkeiten ausführen, die - so wörtlich – „von Bedeutung für die elektrische Sicherheit“ sind. 

Wer kann beurteilen, wie und wann eine Tätigkeit so ausgeführt wird, dass die Sicherheitsbelange nicht auf der Strecke bleiben? Und wer, wenn nicht eine besonders geeignete Person, übernimmt auch noch die Verantwortung dafür? Wer überwacht, dass alle Schutzeinrichtungen einer elektrotechnischen Anlage schon bei der Planung auf dem Stand der Technik sind? Welche Kompetenzen benötigt man eigentlich hierzu? Wer kann den Einsatz von Arbeitskräften in der Elektrotechnik in Bezug auf die Sicherheit beurteilen?

Gemeint sind Tätigkeiten wie die Planung und Projektierung einer Elektroanlage.

Schon die Organisation von Arbeitsabläufen und spezielle Arbeitsverfahren können sicherheitsrelevant sein. Wer weist die Mitarbeiter auf besondere elektrotechnische Gefahren hin? 

Arbeiten in der Mittelspannung: Die Aufgabe kann nur von besonders qualifizierten Elektrofachkräften wahrgenommen werden.

Häuftig wird die Errichtung von elektrotechnischen Anlagen durch externe Dienstleister vorgenommen.  Auch während der Errichtungsphase sind die Sicherheitsvorschriften elektrotechnischer Natur einzuhalten, usw. usw..
Die Liste ist sehr, sehr lang. 

Genau hier setzt die DIN VDE 1000-10 an. Sie zeigt auf, dass hierzu entsprechende Qualifikationen notwendig sind, nicht nur auf der Fachebene, sondern auch auf der Führungsebene.

Prüftätigkeit in der Elektroanlage: Die Aufgabe kann ebenfalls nur von besonders qualifizierten Elektrofachkräften (Befähigte Personen nach TRBS 1203) wahrgenommen werden.

Die aktuelle Norm ist nicht sehr lang. Gerade einmal zehn Seiten. Der eigentliche Normeninhalt hat drei Seiten Umfang. Die Ersterscheinung aus dem Jahre 1995 hatte vier Seiten. Auch hier war der eigentliche Inhalt nur drei Seiten lang.

Daher ist besonders herauszustellen, was im Vorwort der aktuellen Ausgabe steht. Hier wird explizit auf die Rolle der VEFK eingegangen.

So heißt es wörtlich „zur besseren Lesbarkeit wird deshalb an Stellen, wo die Rolle als Verantwortliche Elektrofachkraft gemeint ist, diese mit VEFK abgekürzt.“

So stark wie in dieser aktuellen Fassung wurde die Rolle der Verantwortliche Elektrofachkraft noch nie herausgestellt. Das ist für mich die wesentlichste Änderung. Eine Abkürzung für die VEFK gab es in den Vorgängernormen auch noch nicht.

Verantwortung tragen auch einfache Elektrofachkräfte (EFK). Man spricht von der Fachverantwortung. Dies war schon immer so. Die alte Definition der VEFK spricht von einer Person, die als Elektrofachkraft die Fach- und Aufsichtsverantwortung übernimmt und vom Unternehmer dafür „beauftragt“ ist. 

Die neue Definition arbeitet den Unterschied zwischen EFK und VEFK viel besser heraus: Die VEFK übernimmt Unternehmerpflichten !

Unternehmerpflichten der VEFK

Die VEFK ist eine „Person, die als Elektrofachkraft Fachverantwortung trägt und darüber hinaus mit der Wahrnehmung von Unternehmerpflichten hinsichtlich der elektrotechnischen Anforderungen beauftragt ist“.

Das Wörtchen „Unternehmerpflichten“ zeigt die Bedeutung viel besser. Sie werden noch zusätzlich in der Anmerkung wie folgt erläutert:

„Unternehmerpflichten sind z. B. Organisations-, Fürsorge-, Auswahl- und Kontrollpflicht.“

Jetzt frage ich in die Runde, wer kann diese Aufgaben wahrnehmen, wenn nicht eine besonders qualifizierte Führungskraft, die zugleich Elektrofachkraft ist?

Hier ist mein Ansatzpunkt, den ich schon seit Jahren in meiner Beratungsleistung mit meiner Mannschaft bei den Unternehmenslenkern und Managern herausarbeite:

Die VEFK ist eine technische Führungskraft mit Kompetenzen. Sie muss auch so behandelt werden!

Wenn ich mir dagegen die sog. „Bestellurkunden“ ansehe, dann stelle ich in den allermeiststen Fällen fest, dass „Befugnisse“ so gut wie nie delegiert worden sind, sondern lediglich Aufgaben bzw. Verantwortungsbereiche.

So funktioniert das aber nicht. Damit sind diese Bestellurkunden juristisch unwirksam und die VEFK handlungsunfähig und damit auch keine Entlastung für das Management bzw. den Unternehmer.

Hierin sehe ich einen der Hauptmängel, was wieder mit dem falschen Rollenverständnis der VEFK zu tun hat.
Nicht ohne Grund steht richtigerweise im Vorwort der aktuellen Norm: „Die Beauftragung einer Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) ist somit keine allgemeingültige Verpflichtung, sondern eine Option". Ich würde noch hinzufügen wollen, „juristisch wirksame Beauftragung“. 

Wird diese Option aber nicht genutzt, so bleibt die vollumfängliche Verantwortung bei der Geschäftsführung (Leitung). Sie muss dann im Zweifel nachweisen, dass sie diese anders wahrgenommen hat. Aber "wie?" frage ich da, wenn die disziplinarischen Vorgesetzten keine Elektrofachkräfte sind?

Die beiden Posts #1 und #2 sollen den Anfang einer Reihe „Silberrücken der Elektrosicherheit“ bilden, die die Rolle der VEFK im Unternehmen und die realen Erfahrungen in der Praxis weiter beleuchten.