Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist die systematische Erfassung aller Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz ein wesentliches Element des betrieblichen Arbeitsschutzes und Grundlage für die Ableitung zielgerichteter Maßnahmen. Gefährdungsbeurteilungen werden deshalb sowohl im Arbeitsschutzgesetz, in der Betriebssicherheitsverordnung als auch in der Arbeitsstättenverordnung konkret gefordert.
Sollte es zu einem Arbeitsunfall – eventuell sogar mit Todesfolge – kommen, so wird von den Arbeitsschutzbehörden zuerst nach den entsprechenden Gefährdungsbeurteilungen gefragt werden.
In der betrieblichen Praxis werden die Verantwortlichen oftmals mit dem Vorbereiten, Ermitteln, Beurteilen, Festlegen, Durchführen, Überprüfen und Fortschreiben von Gefährdungsbeurteilungen allein gelassen.
In der Veranstaltung wird daher an konkreten Praxisbeispielen aufgezeigt, wie eine Gefährdungsbeurteilung erarbeitet und dokumentiert wird, Gefahren systematisch ermittelt und die arbeitsplatzspezifischen Risiken bewertet werden. Beispiele und Übungen beziehen sich auf Arbeitsplätze und Tätigkeiten im Umfeld elektrotechnischer Anlagen, Geräte und Maschinen insbesondere im industriellen Arbeitsumfeld.
Das Instrument der Gefährdungsbeurteilung ist hervorrragned geeignet, offenen Fragen, die die verantwortliche Elektrofachkraft und die zum Prüfen befähigte Person hat, systematisch und rechtskonform zu beantworten.