Wenn wir „Talk“ sagen, dann meinen wir damit „Gespräch“ – neben dem Wissen, das Ihnen in kompetenten Fachvorträgenvon hochkarätigen Experten vermittelt wird, werden Sie in den gemeinsamen TALK-Runden auch von dem Know-how, von den Erfahrungen und dem gesammelten Wissen aller Teilnehmenden profitieren.
Die Vorträge für den eTALK 2025 zeichnen sich wie immer durch den unmittelbaren Praxisbezug aus und werden durch Live-Vorführungen illustriert und unterstützt. Ausgewiesene Rechtsexperten vermitteln und diskutieren wieder mit Ihnen wertvolle Informationen zu den juristischen Folgen und Auswirkungen der Elektrosicherheit .
Top-Themen 2025
Zivil- und strafrechtliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Erstprüfpflicht für elektrotechnische Anlagen, Maschinen und Geräte.
Unterschätzte Gefahr! Schutz durch automatische Abschaltung – Moderne Anlagen, Maschinen und Geräte der Schutzklasse I weiterhin sicher betreiben. Messpraxis live!
Schutzziele: Benötigt man heutzutage eigentlich noch Blitzschutz?
Best Practice: Herausforderungen und Erfahrungen einer Verantwortlichen Elektrofachkraft in einem der umsatzstärksten Pharmaunternehmen der Welt.
Gefahrenpotential bei PV-Anlagen und Energiespeichern.
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Zielgruppe
Elektrofachkräfte (EFK) und Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK)
Anlagenbetreiber, Anlagen- und Arbeitsverantwortliche der Elektrotechnik
Leiter der Instandhaltung Elektrotechnik
Teamleiter und Serviceleiter Elektrotechnik
Meister Elektrotechnik
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Fasi, Sifa), Sicherheitsingenieure und Sachverständige der Elektrotechnik
Empfehlungen von erfahrenen Fachkollegen sind häufig wertvolle Entscheidungskriterien und Hilfen, sich für eine Tagung, Unterweisung oder ein Seminar anzumelden. Aber wie kann man einer Empfehlung "vertrauen", wenn diese nicht überprüfbar sind? Ganz einfach: indem der Teilnehmer selbst zu Wort kommt. Nicht anonym, sondern unter Nennung des vollen Vor- und Zunamens, sowie des Unternehmens und ggf. der Position.
Diese Veranstaltung erfüllt die Anforderungen für die wiederholende Unterweisung gemäß dem Arbeitsschutzgesetz §§ 7, 12, der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 §§ 4, 7 und ist eine Fortbildungsveranstaltung im Sinne von § 5(3) des AsiG.