Herstellerneutral, Theorie und Praxis, Messpraktikum, inkl. Prüfung und Zertifikat
Das regelmäßige Prüfen elektrischer Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der TRBS 1203, der DGUV V3 und den DIN VDE-Normen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Arbeitssicherheit der in den Betrieben, Institutionen und Behörden tätigen Personen. Verantwortlich für die Durchführung der Prüfung ist der jeweilige Unternehmer oder Leiter. Er überträgt diese Verantwortung zumeist seiner verantwortlichen Elektrofachkraft oder wird einen Elektrofachbetrieb mit den notwendigen Arbeiten beauftragen.
Die Prüfung selbst wird dann von der sog. „Zum Prüfen befähigten Person“ ausgeführt. Die TRBS 1203 „Befähigte Personen“ erläutert, was man nach BetrSichV unter einer solchen „Befähigten Person“ versteht und zeigt u.a. auf, welche Voraussetzungen Personen zum Prüfen elektrischer Arbeitsmittel mitbringen müssen.
Die Qualifizierungsveranstaltung orientiert sich hieran und vermittelt dieses Wissen über die rechtlichen, organisatorischen und technischen Grundlagen der durchzuführenden Prüfungen. Sie stellt eine Kombination aus der Erläuterung von juristischem sowie messtechnischem Wissen und der sofortigen praktischen Anwendung dar. Dazu steht ein umfangreicher Park moderner Messgeräte für zur Verfügung. Dabei legt die herstellerneutrale Veranstaltung Wert auf eine kritische Hinterfragung aller Messergebnisse, damit die Teilnehmer mit einem geschärften Blick für die richtige Interpretation und Beurteilung der Messergebnisse entlassen werden können, was in der Praxis oft die größte Problematik darstellt.
Die Veranstaltung gliedert sich in drei Teile:
Teil 1 wird in Form eines Demonstrationspraktikums abgehalten und veranschaulicht Tricks und Kniffs vom Praktiker für den Praktiker. Die Teilnehmer erfahren, wie man richtig Prüft, welche Verfahren und Methoden anzuwenden sind und wie man diese professionell umsetzt.
Teil 2 gibt dem Teilnehmer danach in Form eines Messpraktikums die Möglichkeit, selber Messungen durchzuführen und diese dann unter fachlicher Betreuung zu bewerten. Eine Fähigkeit, die jede „Befähigte Person“ mitbringen muss.
Es sollten hierzu eigene Messgeräte mitgebracht werden!
Teil 3 dient der Qualitätskontrolle. In Form eines Kenntnisnachweises stellt hier jeder Teilnehmer sein Wissen und Können in Theorie und Praxis unter Beweis. Bei bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat, das der Unternehmer zur Bestellung der „Befähigten Person“ verwenden kann.
Anmerkung: Die Bestellung (Ernennung zur Befähigten Person) ist grundsätzlich vom Unternehmer vorzunehmen.
Nach Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung mit Auflistung der vermittelten Themen.
5 Tage (ca. 40 UE)
Das Training können Sie auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten als Inhouse-Schulung buchen.
Bei Bedarf stimmen wir gerne gemeinsam mit Ihnen, die auf den Trainingsbedarf Ihrer Mitarbeiter zugeschnittenen Inhalte ab, setzten Schwerpunktthemen und entwerfen ein passgenaues Schulungskonzept, das auch in der Praxis überzeugt.
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