
Organisationsverschulden | Mangelnde Informationskompetenz bei der VEFK – Ein Fall aus der Praxis
# 8 / 15.08.2024
Warum verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK) oft vor unsichtbaren Hürden stehen – und was wir daraus lernen müssen. Ein Fall zum Nachdenken.
Während unserer Projekt- und Umsetzungsbegleitung stoßen wir vor Ort immer wieder auf Situationen, die zunächst harmlos wirken, aber auf schwerwiegende Organisationsprobleme hinweisen. Folgende unangenehme Überraschung soll verdeutlichen, wie wichtig es ist, sich kontinuierlich kritisch mit bestehenden Strukturen auseinanderzusetzen:

Mitten in einem Kundentermin im Sicherheitsbereich eines großen Industriekonzerns tauchte plötzlich eine nicht elektrotechnisch unterwiesene Reinigungskraft auf – ausgestattet mit einer Zutrittsberechtigung, von der weder die Gesamtverantwortliche Elektrofachkraft (GVEFK) noch eine der anderen für den Standort Verantwortliche EFK (VEFK) etwas wusste. Diese Situation war nicht nur peinlich, sondern auch gefährlich.
Im ersten Moment wollte die GVEFK "nur" ein Schreiben verfassen, um auf die Gefährdung hinzuweisen. Doch bei genauerer Betrachtung und Situationsanalyse wurde klar, dass das Problem tiefer lag.
Es stellte sich heraus, dass die GVEFK aufgrund einer juristischen Entscheidung im Management von wichtigen Änderungen im Zutrittssystem ausgeschlossen war. Dies führte dazu, dass die GVEFK ihre Verantwortung nicht mehr vollumfänglich wahrnehmen konnte.
Erst die Androhung der GVEKF, die Verantwortung zurückzugeben, veranlasste das Management, die Tragweite der Entscheidung zu erkennen und die Zutrittsregelung zu korrigieren.


Dieses Praxisbeispiel zeigt deutlich:
Ohne ausreichende Informations- und Handlungskompetenz kann die VEFK ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. Sicherheitsrelevante Entscheidungen müssen immer die VEFK einbeziehen – andernfalls drohen schwerwiegende Organisationsverschulden.
Die Konsequenzen solcher Missstände können weit über den unmittelbaren Sicherheitsaspekt hinausgehen. Ein solcher Vorfall kann das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner erschüttern und einen erheblichen Imageverlust für das Unternehmen bedeuten.
Zum Nachdenken:
- Hat die VEFK den vollständigen Überblick darüber, wer sich an elektrotechnischen Arbeitsplätzen und Betriebsstätten aufhält und Zutritt hat?
- Ist die VEFK in der Lage, an alle notwendigen Informationen zu gelangen, oder stehen datenschutzrechtliche Hürden im Weg?
- Ist die Einbindung der VEFK in (elektro)sicherheitsrelevante Managemententscheidungsfindungsprozesse fest verankert?
Dieser Vorfall ist ein Weckruf:
Durch das konsequente Einbinden der VEFK in alle relevanten Geschäftsprozesse sowie klare Kommunikationswege können Sicherheit und Effizienz in Unternehmen gewährleistet, das Unternehmensimage geschützt, und wirtschaftlicher Schaden abgewandt werden.