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Kernkompetenz Prüfen – Qualifikationsanforderungen an Prüfer

# 9  /  15.01.2025

Wie muss ein Prüfer im Bereich Elektrosicherheit qualifiziert sein?

Diese Frage wird immer wieder diskutiert, auch schon auf dem vorletzten eTALK–Jahrestreffen Elektrosicherheit, das vom 26.09.-27.09.2023 statt fand. Wie üblich hat die Frage mal wieder viel Zündstoff geboten und zu leidenschaftlich geführten Diskussionen in dieser Sache angeregt. 

Das Thema ist nach wie vor brandaktuell, daher dieser Blogbeitrag.

Leider kann man einen Trend im Markt erkennen, dass immer mehr elektrotechnische Prüfungen ohne jegliche Prüfkompetenz durchgeführt werden. Die Gründe hierfür sind vielfältig, aber durchweg unzulässig und gefährlich.

Geschieht dies im vollen Bewußtsein des Prüfers oder, noch viel schlimmer, mit Kalkül des anbietenden Prüfdienstleisters, so kann man dies mit Fug und Recht als kriminelle Handlung bezeichnen. Um dieses unseriöse Geschäftsmodell aufzudecken, benötigt man Fachwissen (Prüfexpertise). Hier setzte der Vortrag an.

Es wurde zuvor die rechtliche und normative Grundlage für das Prüfgeschäft beleuchtet. Zahlreiche Akteure sind hier am Werk (Gesetzgeber, Berufsgenossenschaft, Normenschreiber, Versicherer, Zertifizierer, usw.).

Oft ist die richtige Lesart von technischen Normen nicht bei jedem Prüfer gegeben. Noch immer glaubt der Großteil der Prüfer, dass ein einzelner normativer Grenzwert (RLOW, RISO usw.) über „gut“ und „schlecht“ entscheidet. „Den Rest macht ja das Messgerät“. Das ist nicht nur falsch, sondern auch wenig physikalisch.

Stellt man ketzerisch die Frage, wie denn der normative Grenzwert für das Drehmoment einer beliebigen Schraube ist, dann wird schnell klar, dass man darauf nicht antworten kann. Wie also kommt man auf die interessante Idee, dass das in der Elektrotechnik so wäre?

Mit praktischen Beispielen und sehr viel Praxiswissen wurde veranschaulicht, dass nur die Befähigte Person im Sinne der TRBS 1203 mit Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher beruflicher Tätigkeit bei vollständiger Weisungsfreiheit eigenverantwortlich prüfen kann und darf. Dies ist so gut wie immer eine Elektrofachkraft in Bezug auf die Ausbildung, auch wenn man zuweilen den Eindruck haben kann, dass bei der Geräteprüfung sehr viele EUPn am Werk sind.

Die denkbaren Konstellationen (ausschließlich bei der Geräteprüfung), dass eine EUP im Prüfteam unter Leitung und Aufsicht einer EFK unterstützen kann, wurden im Vortrag ausführlich dargestellt. Es muss die Ausnahme bleiben und ist nur in ganz engen Definitionsbereichen möglich.

Ganz vereinzelte Unternehmen am Markt fallen positiv auf, alle anderen sollte man meiden.

Es wurde herausgearbeitet, dass es immer im Verantwortungsbereich des Bestellers (Auftraggebers) liegt, der Auswahlverantwortung gerecht zu werden. Zu glauben, dass es sich um ein Fachunternehmen (bei schönem Briefkopf „Elektro XYZ“) handelt und nicht zu kontrollieren, dass es auch so ist (und nicht nur einmal am Anfang, sondern fortwährend und das personenscharf), nennt man unternehmerische Kontrollverantwortung.

Auch bei noch so gewaltigem Fachkräftemangel (leider!) wird sich das Arbeitsschutzgesetz nicht verändern (gut so!) und zulassen, dass jetzt mit unqualifiziertem Personal geprüft wird.

In Zukunft kommt der Kontrollaufgabe des Auftraggebers eine immer stärker werdende Bedeutung zu.

Wir freuen uns schon auf den eTALK 2025 - Save the Date 24.09.-25.09.2025.