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Elektroorganisation | Ist das Anbringen der Prüfplakette Pflicht?

# 13  /  01.08.2025

Ob das Anbringen einer Prüfplakette auf ortsveränderlichen Geräten Pflicht ist, hängt von den gesetzlichen Vorschriften, Normen und betrieblichen Regelungen ab. In Deutschland spielt die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) eine zentrale Rolle, die die Prüfung elektrischer Geräte regelt.

Grundsätzliches zur Prüfpflicht:

Nach der DGUV Vorschrift 3 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) müssen ortsveränderliche elektrische Geräte regelmäßig auf ihre elektrische Sicherheit hin geprüft werden. Diese Prüfung umfasst eine Sichtprüfung, Messungen und Funktionsprüfungen.

Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden.

Bewertung der Prüfung:

Aus den technischen Normen ist zu entnehmen, dass alle bei dem Besichtigen, Erproben und Messen ermittelten Informationen sowie die Ergebnisse von Berechnungen vom Prüfer zu bewerten sind. Diese Bewertung ist das Ergebnis der Prüfung! Das Ergebnis der Prüfung ist einschließlich der für die Bewertung relevanten Messwerte zu dokumentieren. 

Ist die Prüfplakette verpflichtend?

Gesetzlich vorgeschrieben?

Nein: Das Anbringen einer Prüfplakette ist nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben. Die DGUV Vorschrift 3 fordert lediglich, dass die Prüfungen durchgeführt und dokumentiert werden. Eine Prüfplakette ist nicht zwingend Bestandteil dieser Dokumentation.

Empfohlen und üblich?

Ja: In der Praxis ist das Anbringen einer Prüfplakette üblich und wird dringend empfohlen. Die Plakette dient als leicht sichtbarer Nachweis, dass ein Gerät geprüft wurde, und zeigt oft das nächste Prüfdatum an. Dies erleichtert die Überprüfung durch Vorgesetzte, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter oder Prüfer erheblich.

Vorteile der Prüfplakette

  1. Sichtbarkeit: Eine Plakette bietet einen schnellen Überblick über den Prüfstatus eines Geräts.
  2. Praktisch für den Betrieb: Sie vereinfacht interne und externe Kontrollen, etwa durch Berufsgenossenschaften oder bei Audits.
  3. Rechtssicherheit: In Verbindung mit dem Prüfprotokoll erhöht sie die Nachweisbarkeit der Erfüllung der Prüfpflicht.

Fazit: Das Anbringen der Prüfplakette ist keine gesetzliche Pflicht, wird jedoch von vielen Betrieben aus praktischen und organisatorischen Gründen verwendet. 
Entscheidend ist, dass die Prüfungen ordnungsgemäß durch "Befähigte Personen" nach BetrSichV und TRBS 1203 durchgeführt und dokumentiert werden. Das Prüfprotokoll ist das verbindliche Dokument, das den Nachweis der Prüfung erbringt.

Wenn also in Gesetzen und Normen davon die Rede ist, dass das Ergebnis zu dokumentieren ist, dann ist damit ein aussagekräftiges Prüfprotokoll mit Einzelmesswerten gemeint.