Bewertung der Prüfung:
Aus den technischen Normen ist zu entnehmen, dass alle bei dem Besichtigen, Erproben und Messen ermittelten Informationen sowie die Ergebnisse von Berechnungen vom Prüfer zu bewerten sind. Diese Bewertung ist das Ergebnis der Prüfung! Das Ergebnis der Prüfung ist einschließlich der für die Bewertung relevanten Messwerte zu dokumentieren.
Ist die Prüfplakette verpflichtend?
Gesetzlich vorgeschrieben?
Nein: Das Anbringen einer Prüfplakette ist nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben. Die DGUV Vorschrift 3 fordert lediglich, dass die Prüfungen durchgeführt und dokumentiert werden. Eine Prüfplakette ist nicht zwingend Bestandteil dieser Dokumentation.