
Erdung eines Baustellencontainers
# 15 / 13.09.2025
Ich wußte es: Nur Fachkräfte unterwegs!
Neuerdings haben wir eine Baustelle vor der Haustüre. Und mein Blick fiel auf die fachmännische Errichtung der Erdungsanlage der Baustellencontainer.
Unweigerlich drängten sich Fragen auf, wie:
- Was will uns der Errichter damit sagen? Alles gut! oder
- Besser mal erden, hat noch nie geschadet! oder
- Habe ich schon immer so gemacht und es ist noch nie was passiert! oder
- Das will mein Chef so, und der wird’s schon wissen!
Oder ist es vielleicht einfach nur die Erfahrung, daß Baustellencontainer, die geerdet sind, seltener geklaut werden?

Leider ist das kein Scherz und keine Besonderheit.
Solche sinnbefreiten Installationen sieht man nur allzu häufig. Eigentlich nur peinlich für den Errichter und Betreiber. Vom elektrotechnischen Fach ist hier keiner.
Ein ausreichend dimensionierter Schutzpontentialausgleichsleiter von mindestens 16mm² (mechanisch geschützt verlegt) von der Haupterdungsschiene des Baustromverteilers (Übergabepunkt) zum ersten Baustellencontainer wäre angemessen gewesen.
So auch die Verbindung der Baustellencontainer in gleicher Art untereinander.
Nachzulesen in der DGUV Information 203-006 „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen“.
Hier ist festgelegt, daß für eine Gruppe von mindestens zwei nebeneinander aufgebauten Baustellencontainern, von denen mindestens einer elektrisch angeschlossen ist, ist in Anlehnung an DIN 18014 eine Erdungsanlage vorzusehen ist.
Die Erdungsanlage kann mittels Stab-, Tiefen- oder Ringerder ausgeführt werden. Dieser Erder ist in der Regel über den Erdungsleiter mit der Haupterdungsschiene (PE-Schiene des/der versorgenden Baustromverteiler) zu verbinden.
Wenn wegen zu großer Entfernung zwischen speisendem Verteiler und Container eine direkte Verbindung über Schutzpotentialausgleichsleiter nicht sinnvoll ist, wird die Erdungsleitung direkt am Container angeschlossen.
Das ist hier nicht der Fall.
Wie zeigen in unseren Veranstaltungen immer wieder, daß das Thema "Prüfung von Potentialausgleich und Erdung" deutlich komplexer ist, als es den Anschein hat.



Ob überhaupt eine Erdungsanlage für die Baustellencontainer zu errichten ist, hängt dann vom versorgenden Netzsystem ab (TAB des Netzbetreibers) und den Gegebenheiten vor Ort.
Sollte diese Erdungsanlage wirklich sinnvoll sein und errichtet werden, so gehört eine komplette Erstprüfung mit Erstprüfprotokoll nach VDE 0100-600 durch eine sog. "Befähigte Personen zum Prüfen elektrischer Anlagen“ dazu, die mit der Prüfung die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nachweist.
Wir sehen, das sind alles technische Notwendigkeiten, die es einzuhalten gilt.
In der DGUV heißt es wörtlich „Der Anschluss eines Erdungsleiters an einen Erder muss fest und elektrisch zuverlässig ausgeführt werden. Die Verbindung muss durch Schweißen, Pressverbinder, Klemm- oder andere mechanische Verbinder hergestellt werden.“
Der fachkundige Leser kann ja mal die Bilder auf sich wirken lassen und sich fragen, ob dies so sein könnte.