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# 1

Silberrücken der Elektrosicherheit - Teil 1

# 1  /  27.08.2021

Seit unserem ersten eTALK-Jahrestreffen Elektrosicherheit 2018 hat der Begriff „Silberrücken der Elektrosicherheit“ an Bedeutung gewonnen
Aber warum passt das Gleichnis des Silberrückens eigentlich so gut auf Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK)?

Silberrücken strotzen vor Kraft und sind die Herrscher der Gruppe. In ihrer dominanten Rolle tragen sie die Verantwortung für jedes Gruppenmitglied und sorgen für Sicherheit, Wohlergehen und Zusammenhalt. Sie treffen alle relevanten Entscheidungen und schlichten Konflikte. Diese geborenen Anführer sagen, wo es lang geht. 

Silberrücken stellen sich vor die Gruppe und scheuen keine Herausforderung. Die volle Aufmerksamkeit ist ihnen Gewiss. Silberrücken werden durch die Gruppe unterstützt, aber nur so lange, wie sie sich den Respekt der Gruppenmitglieder verdient haben. Neben dem dominantesten, führenden Silberrücken leben in natürliche Rangfolge auch jüngere, nicht dominante Silberrücken in der Gruppengemeinschaft.

Warum dieser Vergleich?

Auf die Elektrosicherheit übertragen ist der Silberrücken die leitende Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK). Bei Konzernen und großen Unternehmen ist ein dominanter Silberrücken erforderlich, die Gesamtverantwortliche Elektrofachkraft (GVEFK) . Dieser GVEFK sind dann weitere Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK) in der fachlichen Rangfolge nachgeordnet und für ihre Teilbereiche verantwortlich.

GVEFK und VEFK tragen unternehmerische elektrotechnische Verantwortung und treffen Entscheidungen. Sie sollen garantieren, dass nichts passiert und für Sicherheit sorgen.

Nun, nicht selten sehe ich in meiner täglichen Beratungspraxis, dass dieses Verständnis für die Rolle der (G)VEFK im Unternehmen, ganz egal ob sie gesamt- oder bereichsverantwortlich ist, bislang noch sehr selten bei nichttechnischen Führungskräften eines Unternehmens besteht.
Man sieht in ihr nicht den Unterstützer des Unternehmers, der im Zweifel auch die rechtlichen Konsequenzen trägt und neben dem Unternehmer der Garant der Elektrosicherheit ist. Zum Wohl aller Mitarbeiter!

Häufig wird die (G)VEFK sogar lediglich als  „Berater“ gesehen, ähnlich wie eine Sifa (Sicherheitsfachkraft)/Fasi (Fachkraft für Arbeitssicherheit), oder die Abteilung Arbeitssicherheit. Man hört ihr nur zu, wenn es passt. Sollte etwas schief gehen, dann weiß man jedoch natürlich direkt, an wen man sich zu wenden hat.

Wie sieht es in dieser Elektro-Organisation aus?

Nur eine Frage der Zeit, bis etwas passiert...

Meine langjährige Beratungspraxis zeigt, dass die Komplexität und die Aufgabenfülle der elektrotechnischen Arbeitssicherheit nur gestemmt werden kann, wenn eine Struktur einer gut funktionierenden Elektro-Organisation vorliegt.

Zur Umsetzung ist den Verantwortlichen Elektrofachkräften in einer fachlichen Führungsrolle auch das Vertrauen entgegenzubringen, dass ihrer Verantwortung gebührt. 

Auf dem eTALK-Jahrestreffen Elektrosicherheit 2018 waren sich alle Teilnehmer schnell darüber einig, dass wir an dem Rollenverständnis der Verantwortlichen Elektrofachkraft in den Unternehmen noch stark zu arbeiten haben.

Genau hierfür kämpfe ich, als Insider und Kenner der Materie. Das ist meine Vision!

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# 2

Silberrücken der Elektrosicherheit - Teil 2

# 2  /  07.10.2021

Mein Post vom 27.08.2021 „Silberrücken der Elektrosicherheit“ hat offensichtlich eine starke positive Resonanz hervorgerufen. Für den großen Zuspruch innerhalb und außerhalb der sozialen Netzwerke möchte ich mich bei allen Lesern bedanken.

Korrekterweise wurde ich darauf hingewiesen, dass der Begriff „Silberrücken“ im Zusammenhang mit der Verantwortlichen Elektrofachkraft erstmalig bereits 2007 durch meinen sehr geschätzten Fachkollegen Ralf Ensmann verwendet wurde. Das möchte ich an dieser Stelle noch nachtragen.

Was aber zeigt das? Wenn zwei Branchenkenner, wenn auch zeitlich unterschiedlich, aber unabhängig voneinander, in der Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) den "Silberrücken der Elektrosicherheit" bzw. der Elektrofachkräfte sehen, dann passt das Gleichnis offensichtlich sehr gut.

Ein Grund mehr, dieses Gleichnis in den Vordergrund zu stellen und gemeinsam zu „prägen“. Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass die Rolle der Verantwortlichen Elektrofachkraft im Unternehmen richtig wahrgenommen wird.

Sie ist nicht lediglich "der Berater". Dann würde man sie nämlich mit "BEFK" abkürzen, als Beratende Elektrofachkraft. Vielmehr ist sie die  oberste elektrotechnische Verantwortliche im unternehmerischen Sinne in Bezug auf die Elektrosicherheit.

Die neue DIN VDE 1000-10 und die Rolle der VEFK

Im Juni diesen Jahres ist die neue DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Elektrobereich tätigen Personen“ in Kraft getreten und veröffentlicht worden.

Ihr Anwendungsbereich ist ausgerichtet auf die Anforderungen an die fachliche Qualifikation der im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen, und zwar deshalb, weil diese Personen Tätigkeiten ausführen, die - so wörtlich – „von Bedeutung für die elektrische Sicherheit“ sind. 

Wer kann beurteilen, wie und wann eine Tätigkeit so ausgeführt wird, dass die Sicherheitsbelange nicht auf der Strecke bleiben? Und wer, wenn nicht eine besonders geeignete Person, übernimmt auch noch die Verantwortung dafür? Wer überwacht, dass alle Schutzeinrichtungen einer elektrotechnischen Anlage schon bei der Planung auf dem Stand der Technik sind? Welche Kompetenzen benötigt man eigentlich hierzu? Wer kann den Einsatz von Arbeitskräften in der Elektrotechnik in Bezug auf die Sicherheit beurteilen?

Gemeint sind Tätigkeiten wie die Planung und Projektierung einer Elektroanlage.

Schon die Organisation von Arbeitsabläufen und spezielle Arbeitsverfahren können sicherheitsrelevant sein. Wer weist die Mitarbeiter auf besondere elektrotechnische Gefahren hin? 

Arbeiten in der Mittelspannung: Die Aufgabe kann nur von besonders qualifizierten Elektrofachkräften wahrgenommen werden.

Häuftig wird die Errichtung von elektrotechnischen Anlagen durch externe Dienstleister vorgenommen.  Auch während der Errichtungsphase sind die Sicherheitsvorschriften elektrotechnischer Natur einzuhalten, usw. usw..
Die Liste ist sehr, sehr lang. 

Genau hier setzt die DIN VDE 1000-10 an. Sie zeigt auf, dass hierzu entsprechende Qualifikationen notwendig sind, nicht nur auf der Fachebene, sondern auch auf der Führungsebene.

Prüftätigkeit in der Elektroanlage: Die Aufgabe kann ebenfalls nur von besonders qualifizierten Elektrofachkräften (Befähigte Personen nach TRBS 1203) wahrgenommen werden.

Die aktuelle Norm ist nicht sehr lang. Gerade einmal zehn Seiten. Der eigentliche Normeninhalt hat drei Seiten Umfang. Die Ersterscheinung aus dem Jahre 1995 hatte vier Seiten. Auch hier war der eigentliche Inhalt nur drei Seiten lang.

Daher ist besonders herauszustellen, was im Vorwort der aktuellen Ausgabe steht. Hier wird explizit auf die Rolle der VEFK eingegangen.

So heißt es wörtlich „zur besseren Lesbarkeit wird deshalb an Stellen, wo die Rolle als Verantwortliche Elektrofachkraft gemeint ist, diese mit VEFK abgekürzt.“

So stark wie in dieser aktuellen Fassung wurde die Rolle der Verantwortliche Elektrofachkraft noch nie herausgestellt. Das ist für mich die wesentlichste Änderung. Eine Abkürzung für die VEFK gab es in den Vorgängernormen auch noch nicht.

Verantwortung tragen auch einfache Elektrofachkräfte (EFK). Man spricht von der Fachverantwortung. Dies war schon immer so. Die alte Definition der VEFK spricht von einer Person, die als Elektrofachkraft die Fach- und Aufsichtsverantwortung übernimmt und vom Unternehmer dafür „beauftragt“ ist. 

Die neue Definition arbeitet den Unterschied zwischen EFK und VEFK viel besser heraus: Die VEFK übernimmt Unternehmerpflichten !

Unternehmerpflichten der VEFK

Die VEFK ist eine „Person, die als Elektrofachkraft Fachverantwortung trägt und darüber hinaus mit der Wahrnehmung von Unternehmerpflichten hinsichtlich der elektrotechnischen Anforderungen beauftragt ist“.

Das Wörtchen „Unternehmerpflichten“ zeigt die Bedeutung viel besser. Sie werden noch zusätzlich in der Anmerkung wie folgt erläutert:

„Unternehmerpflichten sind z. B. Organisations-, Fürsorge-, Auswahl- und Kontrollpflicht.“

Jetzt frage ich in die Runde, wer kann diese Aufgaben wahrnehmen, wenn nicht eine besonders qualifizierte Führungskraft, die zugleich Elektrofachkraft ist?

Hier ist mein Ansatzpunkt, den ich schon seit Jahren in meiner Beratungsleistung mit meiner Mannschaft bei den Unternehmenslenkern und Managern herausarbeite:

Die VEFK ist eine technische Führungskraft mit Kompetenzen. Sie muss auch so behandelt werden!

Wenn ich mir dagegen die sog. „Bestellurkunden“ ansehe, dann stelle ich in den allermeiststen Fällen fest, dass „Befugnisse“ so gut wie nie delegiert worden sind, sondern lediglich Aufgaben bzw. Verantwortungsbereiche.

So funktioniert das aber nicht. Damit sind diese Bestellurkunden juristisch unwirksam und die VEFK handlungsunfähig und damit auch keine Entlastung für das Management bzw. den Unternehmer.

Hierin sehe ich einen der Hauptmängel, was wieder mit dem falschen Rollenverständnis der VEFK zu tun hat.
Nicht ohne Grund steht richtigerweise im Vorwort der aktuellen Norm: „Die Beauftragung einer Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) ist somit keine allgemeingültige Verpflichtung, sondern eine Option". Ich würde noch hinzufügen wollen, „juristisch wirksame Beauftragung“. 

Wird diese Option aber nicht genutzt, so bleibt die vollumfängliche Verantwortung bei der Geschäftsführung (Leitung). Sie muss dann im Zweifel nachweisen, dass sie diese anders wahrgenommen hat. Aber "wie?" frage ich da, wenn die disziplinarischen Vorgesetzten keine Elektrofachkräfte sind?

 

Die beiden Posts #1 und #2 sollen den Anfang einer Reihe „Silberrücken der Elektrosicherheit“ bilden, die die Rolle der VEFK im Unternehmen und die realen Erfahrungen in der Praxis weiter beleuchten.

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# 3

Gefährdungsbeurteilungen für die Elektrotechnik – Nichts für Theoretiker!

# 3  /  14.07.2022

Eins der wichtigsten Instrumente der Arbeitssicherheit, so auch in der Elektrosicherheit als Teilgebiet der Arbeitssicherheit, ist die „Gefährdungsbeurteilung“ (GB). Ein sehr strapazierter Begriff, der den meisten Praktikern im Tagesgeschäft sehr fremd vorkommt und als unnötiger formaler Ballast empfunden wird.

In unserer Beratungspraxis stellen wir leider immer wieder fest, dass es den Elektrofachkräften (auch in Führungsfunktion) sehr schwerfällt, einen Nutzen in diesem Instrument zu sehen. „Ich habe sowieso keine Zeit und soll jetzt auch noch Gefährdungsbeurteilungen machen, dann komme ich ja gar nicht mehr zu meiner Arbeit“, so oder so ähnlich klingt das dann.

Genährt wird das Ganze auch noch dadurch, dass auf diversen Seminaren eher theoretisch an die Thematik herangegangen wird. Da werden Tools vorgestellt, mit denen man die Gefährdungsbeurteilung erstellen kann. Es werden seitenweise Gefährdungsfaktoren besprochen und ausgedachte Fälle in Ermangelung realer Praxisbeispiele ausdiskutiert. Diese beziehen sich dann in der Regel auch noch auf den Arbeitsplatz „Bürobereich“ oder auf den Klassiker „Bohren von Löschern in eine Wand“. Der Praktiker, hier die EFK, ist damit oft überfordert und hat trotzdem keinen Bezug zu ihrer täglichen Arbeit. In der Rolle eines Meisters bleibt die „Gefährdungsbeurteilung dann bei ihm hängen“ und verstaubt als Zettelwirtschaft in einem Ordner im Regal und ward nie mehr gesehen.

Vor der Gefährdungsbeurteilung

Nach der Gefährdungsbeurteilung

Vor der Gefährdungsbeurteilung

Nach der Gefährdungsbeurteilung

Daher hat es sich in unserer Beratungspraxis extrem gut bewährt, mit den Kollegen aus der Elektrotechnik vor Ort am realen Arbeitsplatz die realen Tätigkeiten gemeinsam im kleinen Team zu beleuchten und ganz systematisch im Workshop die echten Gefährdungen herauszuarbeiten.

Hierbei nehmen wir uns gerade die Fälle vor, die „unangenehm“ sind. Das soll heißen, wir suchen uns z.B. die elektrischen Anlagen oder Tätigkeiten heraus, die als riskant eingeschätzt werden, wo man Erfahrung braucht und der Kollege aus der Praxis sein persönliches Know-How einspielen kann.

„Was ist denn aus Ihrer Sicht hier vor Ort die gefährlichste Situation bei der Arbeit“ frage ich den Instandhalter, und zeige auf eine sehr alte Bestandsanlage aus den 70er Jahren. Daraufhin erzählt er mir in allen Einzelheiten was alles „schief gehen kann“ und wie brenzlich die Situation mit Zeitdruck, Personalmangel und alter Technik sein kann.

Er vergißt dabei in seiner emotionalen und angepackten Situation ganz, dass wir gerade eine Gefährdungsbeurteilung machen. Im Verlaufe der Schilderungen und Vorführungen halten wir in Checklisten die wichtigsten Ergebnisse gemeinsam fest.

Vor der Gefährdungsbeurteilung

Nach der Gefährdungsbeurteilung

„Aber was soll ich denn machen“, fragt er mich. „Ich muss damit doch leben und bis jetzt ist doch alles noch gut gegangen.“

„Ja“ sage ich, „bis jetzt schon.“, und ich füge noch lachend hinzu, dass er keinen Arbeitsvertrag geschlossen hätte, in dem drinsteht, dass er sich für seine Arbeit und seinen Arbeitgeber umbringen muss und dass wir mit dieser Gefährdungsbeurteilung, die er gerade mit durchgeführt hat, sehr bald die Bestandsanlage ändern und sicherer machen werden.

„Meinen Sie wirklich?“, fragte er ganz ungläubig. „Ja“, sage ich, eine richtig eingesetzte Gefährdungsbeurteilung ist das schärfste Schwert der Arbeitssicherheit und damit der Elektrosicherheit“. Hiermit kann man Missstände ändern, Arbeitsplätze und Tätigkeiten sicher machen.

Darum geht es und um nichts anderes!

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Gefährdungsbeurteilungen für elektrotechnische Arbeitsstätten, Arbeitsmittel und Tätigkeiten

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# 4

Realisierung eines Elektrogroßprojektes – Am besten begleitet durch ein erfahrenes Team mit elektrotechnischer und juristischer Fachexpertise!

# 4  /  06.01.2023

Das sehr erfolgreiche eTALK – Jahrestreffen Elektrosicherheit 2022 hat einmal mehr gezeigt, wie notwendig es ist, bei elektrotechnischen Großprojekten (Bauprojekten) schon vor Beginn aller Baumaßnahmen - sowohl gutachterlich mit entsprechender elektrotechnischer Sachkompetenz, als auch juristisch durch Rechtsbeistand - professionell zu begleiten, bevor „das Kind in den Brunnen gefallen ist“.

  • Dominik Hofmeister, Fachanwalt für Strafrecht, demonstrierte eindrucksvoll, dass Elektroprojekte bei Errichtung von industriellen (elektrotechnischen) Anlagen in der Regel nur einen kleinen Teil des gesamten Bauprojektes betreffen, neben dem vielzählige andere Gewerke stehen.

    Solche Elektroprojekte sind regelmäßig im Hauptvertrag über die Errichtung der industriellen Anlage erfasst. Dabei werden sie im Rahmen der Auftragsvergabe überwiegend an ausführende Elektrounternehmen vergeben, die ihrerseits nicht selten mit Subunternehmern bzw. elektrotechnischen Zulieferern zusammenarbeiten. Es entsteht damit eine Konstellation, in welcher vielzählige Vertragswerke nebeneinander bzw. in einem Kettenverhältnis abgeschlossen sind, zudem eine Konstellation, in welcher vielzählige Unternehmen zusammenarbeiten. Damit können für den Fall einer mangelhaften Ausführung rechtlich höchst komplizierte Verhältnisse in Bezug auf Mangelbeseitigungs-/Schadenersatzansprüche entstehen.

Dabei gilt es unterschiedliche juristische Konstellationen der beteiligten Akteure und Vertragspartner sauber auseinanderzuhalten.

Die spannenden Diskussionen haben aufgezeigt, dass bei solchen Realisierungsphasen erhebliche Defizite existieren, sowohl in den elektrotechnischen Begleitungs- und Abnahmeprozessen als auch in der rechtlichen Vertragsgestaltung.

Die Konsequenz ist später oft der Betrieb ungeprüfter bzw. nicht ausreichend geprüfter sowie unsichere Elektroanlagen im Spannungsfeld von Termindruck, Vertragsstrafe, Fachkräftemangel und unter Umständen auch strafbarer, das heißt grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Handlung.

Elektrosicherheits- und Rechtsexpertise aus einer Hand!

Im vorliegenden Fall wurde ein umfangreiches interdisziplinäres Gutachten durch den Sachverständigen Dipl.-Ing Georg Jaanineh und Rechtsanwalt Dominik Hofmeister erstellt, welches letztlich zum Umdenken im gesamten Bestell- und Abnahmeprozess für das Gewerk „Elektrotechnik“ beim Auftraggeber geführt hat.

Der aktuelle Fall eines international tätigen Konzerns zeigt jedoch auch auf, dass bei zu spätem Handeln kostspielige Folgen unvermeidlich sind und Rechtsansprüche u.U. langjährig durchgesetzt werden müssen, was es zu vermeiden gilt. 

  • Das interdisziplinäre Expertenteam
    Dominik Hofmeister: Rechtsexperte und Fachanwalt für Strafrecht
    Dipl.-Ing. Georg Jaanineh: Sachverständiger Elektrosicherheit

  • E TALK 2022 27 021

  • E TALK 2022 27 013

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# 5

eTALK-Jahrestreffen 2023 – Rückblicke

# 5  /  24.11.2023

Auch 2023 war wieder ein äußerst erfolgreiches Jahr für unseren eTALK - Jahrestreffen Elektrosicherheit, der vom 26.09.-27.09.2023 in der Historische Stadthalle Wuppertal stattfand und der einmal mehr gezeigt hat, wie wichtig der Austausch von Erfahrungen für die Elektrosicherheits-Branche auf Augenhöhe ist.

  • Rechtsanwalt Dominik Hofmeister u.a. Fachanwalt für Strafrecht mit dem Thema „Ernennung zur Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) – Fluch und Segen“ hat sehr eindrücklich geschildert, dass es nicht nur einen Weg zur Bestellung einer VEFK gibt und hiervon sehr wohl abhängt, wie man bei Unstimmigkeiten im Unternehmen seine Bestellurkunde wieder „zurückgeben“ kann.

  • Georg Jaanineh mit dem Thema „Kernkompetenz Prüfen elektrischer Anlagen, Maschinen, Geräte, Potentialausgleichs- und Erdungsanlagen sowie Bewerten der Messergebnisse - Qualifikationsanforderungen an Prüfer“ hat die Finger in die Wunde gelegt und gezeigt, dass es die beste Elektrofachkraft ist, die die Bewertung von Messergebnissen vorzunehmen hat und nicht die Messtechnik.

  • Tilo Püschel aus dem Hause Bender GmbH & Co. KG hat sein geballtes Wissen in den Vortrag „Rechtskonforme und hochverfügbare Stromversorgung in geerdeten TN-S-Systemen – Wege aus der Grauzone!“ einfließen lassen und Wege aufgezeigt, wie mit Hilfe von Messtechnik Ableitstrommessungen bei der Bewertung des Isoliervermögens für die DGUV V3-Prüfung zum Einsatz kommen kann. Sicherlich ein Thema, was immer bleiben wird.

  • Jörn Schlünzen von der Topteq Tankstellentechnik GmbH überzeugte im Rahmen seines Praxisvortrags „Aus der Praxis: Unterschiedliche Rollen der Verantwortlichen Elektrofachraft und des Anlagenverantwortlichen bei einem elektrotechnischen Großprojekt“. Er veranschaulichte sehr lebhaft und mit dem einen oder anderen "Augenzwinkern", wie schwer es ist in solchen Großprojekten Prüfqualität bei den Errichtern einzufordern und durchzusetzen.

  • Hauke Abbas von der Phoenix Contact Deutschland GmbH brachte die Teilnehmenden aus seiner Perspektive zum Nachdenken, mit dem Beitrag „Hersteller- und Betreiberpflichten beim Gefahrenübergang. Typische Herausforderungen bei der Erstprüfung und Inbetriebnahme von Maschinen“. Er zeigte ein bekanntes Problem zwischen Errichter und Betreiber auf, welches Thomas Brimmer von der ebm-papst Mulfingen GmbH & Co. KG mit einer praktischen Lösung beantwortete und vorstellte. Dieser lösungsorientierte Weg machte deutlich, dass der Betreiber seine Errichter mit klaren Vorgaben technisch führen muss, sonst „fällt das Kind in den Brunnen“. Der Betreiber muss seiner Kontrollverantwortung nachkommen, soviel steht fest!

Die offene und vertrauensvolle Atmosphäre hat sicherlich auch dazu beigetragen, dass sich die Teilnehmer wohl gefühlt haben und die Veranstaltung mit Fug und Recht mal wieder ein voller Erfolg war.

Vielen Dank an alle Teilnehmer, Referenten, Aussteller und die gesamte Organisation.
Wir freuen uns schon auf den eTALK 2024 - Save the Date 24.09.-25.09.2024.

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